Liquiditätshilfen für Unternehmen

Der wichtigste Tipp, den wir in den letzten Tagen erhalten haben, klingt ganz einfach: Behalten Sie die Liquidität im Unternehmen!!! Nur wie soll man das machen? Klare Antwort: „so wenig wie möglich ausgeben“. Also mit allen sprechen, denen jetzt in der kommenden Zeit Geld zu zahlen wäre und mit denen Vereinbarungen treffen, diese Zahlungen idealerweise auszusetzen, aber auch zu reduzieren oder zu stunden hilft. Über weitere Maßnahmen, wie günstige Kredite, Förderungen und ähnliches muss natürlich auch nachgedacht werden.

Zu den Liquiditätshilfen, die wir alle jetzt am dringendsten benötigen, hat die Volksbank eine sehr hilfreiche Übersicht erstellt, die Sie hier als PDF ansehen und auch runterladen können.

24.03.2020, 16:45 Uhr

Antragstellung für die Corona-Soforthilfe ab sofort möglich!

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt von der Coronakrise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffender Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffende mit bis zu 49 Beschäftigten, die durch die Coronapandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten zum Stichtag 31.12.2019 gemäß Art 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:

  • Bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000,00 Euro
  • Bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000,00 Euro
  • Bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000,00 Euro
  • Bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000,00 Euro
Das Antragsformular erhalten Sie hier:

https://www.lfi-mv.de/export/sites/lfi/foerderungen/corona-soforthilfe/download-coronahilfe/Antrag-Coronahilfe-Maez-2020.pdf

Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich! Erstberatung unter Tel. 0385 6363-1282

(Quelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Stand 24.3.2020, https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/)

24.03.2020

Zu­sätz­li­ches KfW-Son­der­pro­gramm 2020 für die Wirt­schaft

Erweiterte Hilfen für die Wirtschaft. Anträge ab sofort möglich. Risikoübernahme durch KfW bis zu 90% sowie Zinssenkungen.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler
  • kleine, mittelständische und große Unternehmen
  • Voraussetzung: Ihr Unternehmen darf bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein
Wo liegen die Vorteile gegenüber „normalen“ Krediten?
  • Niedrigere Zinssätze
  • vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro
  • Antragsprozesse extrem erleichtert
  • höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90% bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen
Welche Formen gibt es?
  • KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
  • KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
  • KfW-Sonderprogramm – Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro

22.03.2020

Um den Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen zu können, hat die Landesregierung MV ein 100-Millionen-Euro-Hilfsprogramm geschnürt.

100-Millionen-Euro-Maßnahmepaket für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

-Einzelne Maßnahmen im Überblick-

Sonderprogramm für Landesbürgschaften
  • Auflegung eines Sonder-Landesbürgschaftsprogramms für Liquiditätshilfen für besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen. Anträge werden schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft PwC hat sich als Mandatar des Landes kurzfristig personell verstärkt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer soll auf 1 bis 2 Wochen verkürzt werden.
Auch höhere Kredite werden verbürgt
  • Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M-V für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall.
Schnelle Bürgschaften bis 250.000 Euro
  • Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro für KMU können in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.
Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU
  • Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden.
  • Liquiditätshilfe für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro.

Die Antragsvormerkung ist ab sofort möglich.
https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html

Beschleunigte Auszahlung von Zuschüssen innerhalb einer Woche
  • Beschleunigte Auszahlung von bereits bewilligten Investitionszuschüssen (GRW) an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.
  • Beschleunigte Auszahlung der Zuschüsse für Forschung und Entwicklung für Unternehmen und private Forschungseinrichtungen innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.
  • Beschleunigte Auszahlung der Investitionszuschüsse an Kommunen im Rahmen der Infrastrukturförderung innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.

Das Wirtschaftsministerium hat für die heimische Wirtschaft bei auftretenden Problemen eine Unternehmens-Hotline (0385/588-5588) geschaltet.