Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Um diesen entgegenzuwirken, treten die Neuregelungen für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. „Neben der Gesundheit der Menschen müssen wir auch ihre Arbeitsplätze schützen“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

 

Leistungen werden erweitert

Das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.

 

So beantragen Sie Kurzarbeitergeld

Unter diesem Link finden Sie alle wichtigen Informationen und Merkblätter:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

 

Kurzarbeitergeld Online beantragen

Sie können Kurzarbeitergeld bequem online anzeigen und beantragen. Auch Saison-Kurzarbeitergeld können Sie online beantragen. Melden Sie sich im Portal eServices der Bundesagentur für Arbeit über einen von der zuständigen Agentur für Arbeit betreuten Account an – dafür können Sie auch Ihre JOBBÖRSE-Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) verwenden. Hier geht es zur Anmeldung:

https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal

 

Aktueller Hinweis der Bundesagentur für Arbeit:

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens sind die Arbeitsagenturen und Jobcenter derzeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Anrufe sollen auf Notfälle beschränkt werden. Für alle Termine gilt: Kundinnen und Kunden müssen den Termin NICHT absagen. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.